Unser Antrag auf dem 99. Landestag der Jungen Union Hessen:

Die Junge Union Hessen fordert die Landesregierung auf, die in der HGO unter §32 (Passives Wahlrecht) in Absatz 1 folgendeErgänzung aufzunehmen: "Hauptamtliche Magistrats- oder Kreisausschussmitglieder können nicht für einen Ortsbeirat,Gemeinde- oder Stadtparlament bzw. Kreistag ihrer Wirkungsstätte kandidieren, sofern deren Amtszeit sich in die dieangestrebte Legislaturperiode hinein erstreckt."

Warum wir das fordern:

Bei der vergangenen Kommunalwahl sind parteiübergreifend wieder hauptamtliche Politiker angetreten, die für ein Gremium ihrer Verwaltungsebene kandidiert haben (z.B. Landräte für den eigenen Kreistag oder Bürgermeister für das eigene Stadtparlament).
Üblicherweise treten diese ein gewonnenes Mandat nicht an, da sie dafür von ihrem politischen Amt zurücktreten müssten. Motiv solcher Kandidaturen ist es, die Bekanntheit des hauptamtlichen Politikers in der Hoffnung zu nutzen, damit zusätzliche Stimmen zu gewinnen.
Dieses Vorgehen ist jedoch nicht einwandfrei, da der Eindruck einer ernstgemeinten Kandidatur erweckt wird und Wähler somit irregeführt werden.
Um diesen Missstand zu beheben, sollte es zukünftig für die vorgenannte Gruppe Bedingung zur Kandidatur sein, vorab für den Fall eines Wahlsieges den Verzicht auf das politische Hauptamt zu erklären, welches dem Antritt des angestrebten Mandats im Wege steht.

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